Wir sind uns gewohnt, vieles in unserem Leben zu entscheiden und das Leben individuell zu gestalten. Mit dem Tod findet diese Möglichkeit ein Ende. Deshalb ist es wichtig, zu Lebzeiten zu bestimmen, was nach dem Tod geschehen soll. Wünschen Sie eine Erdbestattung oder eine Kremation? Ein Einzelgrab oder eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab? Wer soll im Todesfall benachrichtig werden? Die Landeskirchen stellen zu diesen Fragen Informationen zur Verfügung.
Es ist sinnvoll, diese Anordnungen schriftlich fest zu halten und bei Freundinnen oder Freunden, Verwandten oder beim Hausarzt zu hinterlegen.
Jetzt können Sie auch entscheiden, was nach dem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Auch darin haben Sie einen gewissen Entscheidungsspielraum.
Testament
Damit Sie bestimmen können, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschieht, ist es nötig, ein Testament zu schreiben. Der sogenannte „Pflichtteil“ für die gesetzlichen Erben ist abhängig von den Familienverhältnissen und variiert entsprechend. Pflichtteilsgeschützte Personen sind Ehepartnerin und Ehepartner, Nachkommen und Eltern. Über den verbleibenden Teil Ihres Vermögens können Sie frei verfügen und Personen oder gemeinnützige Organisationen wie die Offene Kirche Elisabethen als Erben oder mit einem Legat (Vermächtnis) als Begünstigte einsetzen.
Wenn Sie ein Testament ohne juristischen Beistand schreiben, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst und unterzeichnet werden und mit Datum versehen sein. Bei komplizierteren Familien- und Vermögensverhältnissen ist es sinnvoll, einen Notar oder eine Anwältin beizuziehen.
Ihr Testament können Sie entweder einer Bekannten zur Aufbewahrung übergeben oder bei den zuständigen staatlichen Stellen des Wohnorts hinterlegen (zum Beispiel beim Erbschaftsamt im Kanton Basel-Stadt).
Eine weitere Möglichkeit, die Offene Kirche Elisabethen über den Tod hinaus zu unterstützen, besteht in der sogenannten Grabspende. Anstelle von Blumenspenden wird einer gemeinnützigen Institution gedacht. Zum Beispiel mit folgendem Zusatz in der Todesanzeige:
„Anstelle von Blumen sind Spenden an die Offene Kirche Elisabethen, Basel, PC 40-7225-5, erbeten.“
Zum Schluss…
Sterben und Tod sind heikle Themen und werfen viele Fragen auf. Sprechen Sie darüber mit Ihren Verwandten, mit Vertrauenspersonen, Freundinnen und Freunden. Oder auch mit uns. Wir werden Sie gerne beraten.
Weitere Informationen zu Testament und Legat erhalten Sie bei Notariaten, Kanzleien oder im Internet:
Links:
Erbschaftsamt Basel-Stadt:
›› www.erbschaftsamt.bs.ch
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft:
mit einem Verzeichnis der Kanzleien
›› www.baselland.ch